Nicht erst in den letzten Jahren, in denen mit Einführung der "Ich-AG" die Nachfrage nach Beratung zur wirtschaftlichen Existenzgründung einen neuen Höhepunkt erlebte, gehört die Gründungsberatung zu den Schwerpunkten unseres Beratungsangebotes für Mandanten, die eine fundierte anwaltliche Begleitung beim Schritt in die unternehmerische Selbständigkeit suchen.
Gründungsberatung ist im Regelfalle eine ganzheitliche Beratung, die ausgehend von Art und Umfang der angestrebten wirtschaftlichen Tätigkeit und des zu gründenden Unternehmens über Fragen der Rechtsform und der Gründungsfinanzierung schnell in Fragen des Steuerrechts, meist aber auch der konkreten Vertragsgestaltung (vom gewerblichen Mietrecht bis hin zur Gestaltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen und arbeitsrechtlichen Regelungen) reicht. Schließlich sind bei verheirateten Existenzgründern auch familien- und erbrechtliche Fragen der Absicherung des Ehegatten und ggf. der Kinder zu erörtern, aber auch der Gestaltung des eherechtlichen Güterstandes, um die künftige Firma im Falle einer Scheidung zu sichern.
Eigene unternehmerische Praxis und langjährige Tätigkeit in mittelständischen Unternehmen haben bei uns die Basis für eine kritische und unternehmens- und wirtschaftsbezogene Betrachtung der Gründungsvorhaben unserer Mandanten gelegt, aus einem Jahrzehnt regelmäßiger Dozententätigkeit im Rahmen verschiedener Existenzgründungsprogramme der öffentlichen Hand beziehen wir das Einfühlungsvermögen in die Sorgen und Zweifel, aber auch die Euphorie und mangelnde Problemsicht vieler Existenzgründer.
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