Strafvollstreckung und Strafvollzug

Die Tätigkeit eines Strafverteidigers endet nicht am Gefängnistor. Ganz im Gegenteil, für den Strafgefangenen beginnen die Sorgen und Nöte erst mit Rechtskraft des Urteils bzw. mit der Ladung zum Haftantritt.

Denn die Probleme im Haftalltag sind vielfältig: Lockerungen, Reststrafengesuche, vorzeitige Entlassungen, Schikanierungen durch Beamte oder Mitinhaftierte, Probleme mit der Post bzw. mit Besuchen, aber auch der Hafturlaub. 

Zudem wird professionelle Beratung in der Strafvollstreckung und dem Strafvollzug insbesondere deshalb immer wichtiger, weil der Ruf nach schärferen Gesetzten und mehr Sicherheit gerade in der politischen Argumentation lauter und lauter wird.

 

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