Wir bilden in unserer Kanzlei regelmäßig Auszubildende im Rahmen einer dreijährigen Ausbildung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten aus. Die Ausbildung endet mit der Prüfung vor der Rechtsanwaltskammer.
Die Ausbildung beginnt in unserer Kanzlei am 1. Juli eines Jahres. Ausbildungsvoraussetzung sind ein guter Hauptschulabschluss, der Abschluss der höheren Handelsschule oder das Abitur. Wir setzen zumindest Grundkenntnisse in Schreibmaschine/Computer und ein gutes Ausdrucksvermögen in Wort und Schrift, Kontaktfreude, Zuverlässigkeit und die Bereitschaft voraus, sich – gegebenenfalls auch über das in der Berufsschule Geforderte hinaus – regelmäßig fortzubilden.
Interessentinnen und Interessenten können sich mit aussagefähigen Bewerbungsunterlagen ab dem Jahresbeginn bei uns melden. Eine frühzeitige Bewerbung auf der Basis des Halbjahreszeugnisses ist im Zweifel von Vorteil, da wir alle Bewerber und Bewerberinnen, die in die engere Wahl kommen, zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch und unter Umständen anschließend zu einem Praktikum einladen.
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