Betreuungsrecht

Das Bertreuungsrecht hat in den vergangenen Jahren immer stärker an Bedeutung gewonnen, weil die Zahl derjenigen steigt, die sich selbst gar nicht mehr oder nicht mehr uneingeschränkt um ihre persönlichen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Belange kümmern können. Dies gilt zum Beispiel für Fälle von Altersverwirrtheit ebenso wie für Patienten, die nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit nicht mehr ansprechbar sind. Derartige Situationen sind fast immer durch hohe persönliche Tragik gekennzeichnet.

Hilfe bietet hier das Instrument der Betreuung (das im aktuellen Recht u.a. die frühere "Entmündigung" ersetzt hat) in seinen verschiedenen Formen Lösungen insbesondere dann an, wenn der oder die Betroffene rechtzeitig vorher Vorsorge getroffen hat und klar und eindeutig bestimmt hat, wer ihn im Falle der Hilflosigkeit betreuen soll. Auf Wunsch erklären wir Ihnen die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten und formulieren die erforderlichen Urkunden.

Im Rahmen unserer Tätigkeit sind wir allerdings auf Wunsch auch selbst als Betreuer tätig – sei es unmittelbar in der Bertreuung hilfloser Personen, sei es zur Unterstützung von Betreuern etwa als Kontroll- bzw. Ergänzungsbetreuer.

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