
Ein Schwerpunkt im Bereich unserer wirtschaftsrechtlichen Beratung und Vertretung von kleinen und mittelständischen Unternehmen ist das Gesellschaftsrecht. Die Wahl der richtigen Unternehmensform schon bei der Existenzgründungsberatung, die Umgestaltung von Unternehmen nach einem wesentlichen Unternehmensumbau oder nach der Übernahme von oder durch andere Unternehmen, die Aufnahme oder das Ausscheiden von Mitunternehmern – all das sind Anlässe für eine eingehende gesellschaftsrechtliche Beratung – ebenso wie die Gestaltung der Weitergabe des Unternehmens an die nächste Generation oder die Umwandlung des Unternehmens, um es ganz oder teilweise veräußern zu können. Selbstverständlich vertreten wir die Unternehmer auch in entsprechenden Rechtsstreitigkeiten, auch wenn es zu unserer Kanzleiphilosophie gehört, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung im Regelfalle nur das letzte aller möglichen Mittel sein sollte.
Auch die gesellschaftsrechtliche Beratung und Vertretung versuchen wir regelmäßig in einen umfassenderen Beratungskontext einzubinden. Gesellschaftsrechtliche Regelungen sollten nie isoliert ohne Prüfung des familiären Umfeldes getroffen werden, oftmals sind Regelungen im Familienrecht (z.B. Gütertrennung) sinnvoll oder zum Erhalt des Betriebes sogar erforderlich, bei einer aus mehreren Generationen bestehenden Familie sollten gesellschaftsrechtliche Nachfolgeregelungen grundsätzlich mit den individuellen Gestaltungen im Erbrecht abgestimmt werden.
Jahrelange wirtschaftliche Tätigkeit und das darin entwickelte Gespür für die Bedürfnisse der Praxis motivieren uns, im Rahmen einer umfassenderen Beratung individuelle Lösungen für das spezielle Unternehmen zu finden. Wir verzichten daher im Regelfalle auf "Musterverträge" und suchen statt dessen nach der "maßgeschneiderten" Lösung, für die wir auch gerne den Betrieb selbst aufsuchen, um uns mit seinen unternehmerischen Eigenheiten vertraut zu machen.
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