
Seit dem 01. Januar 1999 ist die Insolvenzordnung in Kraft. Sie löste die Konkursordnung und Vergleichsordnung ab. Zeitgleich wurde auch die Einführung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens mit der Möglichkeit einer Restschuldbefreiung für natürliche Personen eingeführt.
Für juristische Personen und Gewerbetreibende, die insolvent wurden, ist dabei das Regelinsolvenzverfahren gedacht. Beide Verfahren haben unterschiedliche Voraussetzungen, so dass vorab abgeklärt werden muss, welches Verfahren das geeignete ist.
Bei dieser Entscheidung unterstützen wir Sie und führen die notwendigen Schritte durch.
Dies ist unter anderem bei dem Verbraucherinsolvenzverfahren die Durchführung des obligatorischen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplanes. Auch während des eröffneten Verfahrens und der anschließenden Restschuldbefreiung und Wohlverhaltesphase betreuen wir Sie kompetent.
Ferner bieten wir Ihnen unsere Unterstützung an bei Einzelfragen des Insolvenzrechts, so z.B. bei der Durchsetzung Ihrer Forderung in einer Insolvenz. Wir überlegen mit Ihnen Wege aus der Krise, sei es im Vorfeld einer Regelinsolvenz zur Vermeidung dieser oder einer Verbraucherinsolvenz. Auch nach der Änderung des Verbraucherinsolvenzverfahrens und der Einführung eines Entschuldungsverfahrens bieten wir Ihnen unsere kompetente Hilfe.
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