
Internetrecht / Onlinerecht befasst sich mit den rechtlichen Problemen, die mit der Verwendung des Internet einhergehen. Es stellt somit kein eigenes Rechtsgebiet dar, vielmehr ist es als eine Schnittstelle vieler unterschiedlicher Rechtsgebiete im Bereich des Internet zu betrachten, insbesondere dem Zivilrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht aber auch dem Strafrecht. Zudem fallen das Namens- und Markenrecht als auch das Datenschutzrecht hierunter.
Das Internetrecht bereitet der Rechtssprechung und dem Gesetzgeber insbesondere durch die Geschwindigkeit und Dynamik der Entwicklung erheblichere Schwierigkeiten, als andere Rechtsgebiete.
Dies ist u.a. damit begründet, dass keine klare Trennung zwischen Diensteanbietern und Nutzern mehr gegeben ist, sondern auch viele private Personen als Diensteanbeiter auftreten und z. B. eigene Websites erstellen können.
Obwohl zahlreiche Probleme bereits in der Rechtsprechung "ausdiskutiert" worden sind, stellen sich im Internet viele neue Fragen.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen im Bereich des Internetrecht beratend zu Seite. Ferner übernehmen wir für Sie natürlich die Prozessführung durch alle Instanzen, um Ihre berechtigten Ansprüche konsequent durchzusetzen.
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