Mietrecht

Wir betreuen und beraten Sie in allen rechtlichen Fragen Ihrer privaten oder gewerblichen Mietverhältnisse.

Probleme bzw. Streitigkeiten im privaten Mietrecht berühren oftmals in besonderem Maße den persönlichen Interessenbereich der Beteiligten, da jedenfalls auf der einen Seite des Mietvertrages ein Mieter steht, für den das streitgegenständliche Mietobjekt den Lebensmittelpunkt darstellt.

Diese Rechte finden häufig ihre Grenzen in den Belangen des Vermieters bzw. des Eigentümers, die ebenfalls einer angemessenen Vertretung bedürfen.

Im gewerblichen Mietrecht dagegen greifen die gesetzlichen Einschränkungen der Wohnraummietverhältnisse nicht. Hier liegt der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit in der Vertragsgestaltung vor Begründung des Mietverhältnisses sowie in einer umfassenden inhaltlichen Überprüfung bereits bestehender Geschäftsraummietverträge.

Selbstverständlich übernehmen wir für Sie die Prozessführung durch alle Instanzen, um Ihre berechtigten Ansprüche konsequent durchzusetzen.

 

 

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