Vereinsrecht

Den Deutschen wird nachgesagt, sie seien die typischen "Vereinsmeier". Entsprechend groß ist die Zahl der rechtsfähigen (ins Vereinsregister eingetragenen) und der nicht rechtsfähigen Vereine, in denen sich Leute mit gleichen Interessen zusammengeschlossen haben. Entsprechend vielfältig sind die rechtlichen Probleme im Zusammenhang mit dem Vereinsleben: sie reichen von der Vereinsgründung und der Formulierung der Vereinssatzung über das "normale" Vereinsleben (Einberufung und Ablauf einer Mitgliederversammlung, Mitgliederausschluss, Haftung und Entlastung der Vorstandsmitglieder, Änderungen der Satzung) bis hin zur Vereinsauflösung oder Änderung der Rechtsform.

Wir beraten in allen Fragen des Vereinsrechtes von der Gründung eines einfachen "Hobby-Vereines" mit wenigen Mitgliedern bis hin zur Begleitung größerer Vereinigungen, die unter Umständen auch zur Erreichung des Vereinszwecks einen eigenständigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb betreiben, so dass auch Fragen des Wirtschafts- und Gesellschaftsrechts eine zunehmende Rolle spielen. Besonderes Gewicht liegt dabei oftmals auf der rechtlichen Gestaltung von Vereinssatzung und Vereinstätigkeit mit der Zielsetzung, die Anerkennung des Vereins als gemeinnütziger Organisation im Sinne des Steuerrechts zu erreichen oder zu sichern.

In diese Beratung bringen wir mehr als zwanzig Jahre eigener Erfahrung und verantwortliche Praxis in verschiedenen Vereinsgremien unterschiedlicher überwiegend bundesweit tätiger Organisationen ebenso ein wie das in Jahren erworbene Wissen um die internen Abläufe in wirtschaftlichen Unternehmen oder Unternehmensgruppen.

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