Vertragsrecht

Das deutsche Recht geht grundsätzlich von einer Vertragsfreiheit aus. Es kann also jedes beliebige Schuldverhältnis vereinbart werden, soweit es mit der Rechtsordnung im Einklang steht und nicht zum Beispiel sittenwidrig ist. Neben den alltäglichen Verträgen wie beispielsweise dem Kaufvertrag, dem Mietvertrag und dem Werkvertrag kann also eine Vielzahl von unterschiedlichen Verträgen vereinbart werden. Oftmals sind Verträge mehrere Seiten lang, wobei das Kleingedruckte umfangreicher ist als das der eigentliche Vertrag. Aber Hand aufs Herz: Lesen Sie Ihre Verträge immer gewissenhaft und vollständig? Befassen Sie sich mit den einzelnen Vertragsbedingungen Ihrer Auftraggeber, Lieferanten und Kunden?...

Sie sollten dies allerdings tun, sonst werden sie sich vielleicht eines Tages hohen finanziellen Forderungen gegenüber sehen, nur weil Sie sich möglicherweise nicht hinreichend über den Vertragsinhalt und den richtigen Hintergrund Ihrer Vertragsbeziehung informiert haben. Daher sollten Sie jeden wichtigen Vertrag durch einen im Vertragsrecht erfahrenen Anwalt prüfen lassen.

Durch unsere langjährige Tätigkeit sowohl für und in Unternehmen als auch für Auftraggeber, Kunden und Lieferanten zeigen wir Ihnen gern Wege, wie Sie Ihre wichtigsten Absprachen mit Geschäftspartnern verlässlich und sicher gestalten. Gerade auch als Berater von Existenzgründern und klein-, mittelständigen Unternehmen sind wir mit der Gestaltung und der Auslegung von Verträgen vertraut.

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