
Das Wohnungseigentumsrecht ist eine Materie, die eine Einarbeitung nicht gerade leicht macht. Schlägt man das Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht auf, sind lediglich 50 Paragraphen zu finden, die das eigentliche Wohungseigentum betreffen.
Im Gegensatz zu diesen wenigen Vorschriften stößt man auf eine fast unüberschaubare Flut von gerichtlichen Entscheidungen.
Ob Probleme mit dem Verwalter, Miteigentümer, dem Wirtschaftsplan, der Jahresabrechnung, Sondernutzungsrechten oder gar der Entziehung des Wohnungseigentums - wir vertreten Sie in allen WEG-Verfahren und beraten und betreuen Sie als Mitglieder einer WEG-Gemeinschaft oder als Verwalter in allen rechtlichen Fragen.
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