Die Höhe der Rechtsanwaltgebühren ist gesetzlich geregelt. Über Jahrzehnte wurden die Gebühren des Anwalts durch die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) festgelegt. Zum 01.07.2004 ist die BRAGO unter teilweiser Änderung der Gebührenstrukturen durch ein neues Gesetz abgelöst wurden. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bestimmt, für welche Tätigkeit eines Anwaltes Gebühren in welchen Umfang anfallen. Nachdem RVG orientiert sich die Höhe der Gebühren über Tätigkeiten im Zivilrecht an dem Wert des Gegenstandes, der von einem Anwalt bearbeitet wird.
Naturgemäß ist daher der Gegenstandswert eines Streites, wie die Reparatur der Heizung deutlich geringer, als zum Beispiel der Streitwert einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht (dreifaches Bruttomonatsgehalt). Kommt eine Klage auf Forderung Mietrecht (Jahresmietzins) oder gar eines Unternehmenskaufvertrages. Die gesetzlichen Gebühren für die Tätigkeiten des Rechtsanwaltes fallen dementsprechend mit zunehmendem Gegenstandswert deutlich höher aus.
Je nach Art der Tätigkeiten des Anwaltes, zum Beispiel Beratung, außergerichtliche Vertretung, Besprechung (auch Telefonate oder Verhandlungen mit Dritten, mit Wirkung an dem Zustandekommenden einer Einigung an einer Rechtstreitigkeit, Vertretung in einem Rechtsstreit, Vertretung in der mündlichen Verhandlung vor dem Gericht, fallen eine oder auch mehrere Gebühren an.
Manche Gebühren sind dabei ganz oder
teilweise auf andere Gebühren anzurechnen, andere Gebühren bleiben
dagegen nebeneinander bestehen.
Für den juristischen Laien
ist das RVG daher kaum nachvollziehbar. Eine schnelle Berechnung der
bei einem Zivilprozess anfallende Anwaltskosten und Gerichtkosten
erhalten Sie u. a. auf der Seite des www.justiz-nrw.de
In vielen anderen Ländern, wie etwa der USA oder Großbritannien, ist die Honorierung der Tätigkeit des Anwalts allein nach dem tatsächlich angefallenen Bearbeitungszeiten gang und gebe.
Selbstverständlich hat jede fundierte rechtliche Beratung sowie die
Vertretung ihren Preis.
Leistung soll ordentlich bezahlt
werden. Das gilt für ihr Unternehmen oder für sie als Privatperson
ebenso wie für uns.
Allerdings kommen wir ihnen gerne entgegen:
Mit den meisten unserer Mandanten/ Firmen rechnen wie unsere Leistung ausschließlich auf der Basis des hierfür tatsächlich angefallenen Zeitaufwandes ab, völlig unabhängig vom Wert der dem einzelnen Beratungen zugrundeliegende Gegenstände. Dadurch ist für unsere Mandanten die Transparenz der Anwaltkosten gewährleistet.
Gerne übermitteln wir ihnen eine speziell auf den Zustand ihrer betrieblichen Bedürfnisse angepasste Gebührenvereinbahrung. Laufen sie nicht Gefahr, für kurze Telefonate in Ihren Angelegenheiten teure Honorare zahlen zu müssen, nur weil das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz dies zu hohen Gegenstandwerten vielleicht so vorschreibt.
Stellen Sie eine Kosten Nutzen Analyse an und Sie werden überrascht sein, wie oft eine rechtzeitige anwaltliche Beratung, kann manchmal nur durch ein einziges kurzes Telefonat zur rechten Zeit, Ihnen helfen kann, spätere Schäden und Kosten zu vermeiden, die ein vielfaches der Kosten einer präventiven Beratung ausmachen.
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